Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform
Die Reform des Grundsteuerwesens in Deutschland, insbesondere die baden-württembergische Variante, bewegt die Gemüter. Ausgehend von einer nicht unumstrittenen und bereits mehrfach gerichtlich überprüften landesrechtlichen Gesetzgebung werden bald die entsprechend Bescheide von den Kommunen verschickt werden. Überall dort, wo die Grundstücke besonders wertvoll, die Bodenrichtwerte also vergleichsweise hoch sind, wird die Grundsteuerbelastung gerade bei Einfamilienhäusern mit großzügigeren Grundstücken teilweise deutlich steigen. Nach aktuellem Stand ist Walldorf hiervon stark betroffen.
Um mehr Klarheit in die Gemengelage zu bringen und um den Informationsstand der Bevölkerung zu verbessern, hatte die CDU-Fraktion im Gemeinderat eine umfassende Befassung mit der Thematik beantragt. Eingemündet war dieses Anliegen in eine Informationsveranstaltung in der Astoria-Halle am 26. Juni. Prof. Dieter Brettschneider von der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Kehl referierte kompetent zu Grundlagen und zu allen Fragen und Entwicklungen rund um die Reform. Durch die wissenschaftlich-kritische und hochaktuelle Präsentation konnten alle Anwesenden ihren Wissenstand rund um die Grundsteuer ausweiten und schärfen. Prof. Brettschneider war voll des Lobes für die aus seiner Sicht bisher singuläre Bereitschaft, eine solche Informationsveranstaltung überhaupt abzuhalten. Das bestätigte unser Fraktionsanliegen zusätzlich.
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Vortrag und der anschließenden Fragerunde sind:
- Die Grundsteuerreform betrifft sowohl gewerbliche und private Eigentümer, wie auch Mieter.
- Gewerbegrundstücke werden entlastet, private Grundstücke belastet.
- Während bei Reihenhäusern und Wohnungen die Belastung eventuell sinkt, steigt sie bei Wohnhäusern mit mittleren bis großen Grundstücken teils drastisch.
- Eine Senkung der örtlichen Hebesätze als Reaktion auf die Entwicklung wird empfohlen.
- Zu hohe Bewertungen der Grundtücke, z. Bsp. wegen mangelnder Bebaubarkeit können vom Gutachterausschuss neu bewertet werden lassen (!). Es gelten hierbei allerdings kurze Fristen.
Wir verweisen auch auf die Berichterstattung der Stadtverwaltung hierzu. Für die CDU-Fraktion steht auch bei noch zu klärenden Fragen rund um die Gestaltung der örtlichen Hebesätze und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt fest, dass „Aufkommensneutralität“ keine leere Floskel, sondern das Gebot der Stunde ist. Angestrebt werden muss trotz veränderter und nicht eins zu eins übertragbarer Maßstäbe eine bevölkerungsfreundliche Gestaltung der Hebesätze. Sicher verfolgt das neue Grundsteuerrecht auch Ansätze der Landesentwicklung unter Begünstigung der Innenverdichtung. Jedoch gilt für uns weiterhin die Selbstverpflichtung einer moderaten Abgabenlast für die Bevölkerung unserer wohlhabenden Stadt.
Wir bedanken uns bei der Verwaltung für die Durchführung der kurzweiligen und hochinformativen Veranstaltung, bei Bürgermeister Renschler für die Moderation des Abends, bei Kämmerer Maier für die fachliche Begleitung und natürlich bei Prof. Brettschneider für die Fachinformationen aus erster Hand.
Während ein enger und auch kritischer Austausch mit der Landespolitik unerlässlich ist, werden wir vor Ort auf mögliche Stellschrauben am Ende der Gesetzgebung verantwortungsbewusst einwirken.